Die EU wird ab 2026 eine Steuer auf Importpakete erheben
Ab Juli 2026 wird die EU eine Abgabe von drei Euro auf Importpakete bis 150 Euro einführen. Ziel ist es, Betrug zu bekämpfen und fairere Wettbewerbsbedingungen im Online-Handel zu schaffen.
Die Europäische Union verschärft ihre Maßnahmen gegen unerwünschte Billigimporte aus Drittländern. Ab Juli 2026 wird für jedes Paket mit einem Warenwert bis zu 150 Euro eine Pauschale von drei Euro fällig. Darauf einigten sich die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten bei einem Treffen in Brüssel.
Betroffen dürften große Online-Plattformen wie Temu, Shein, AliExpress sowie internationale Anbieter wie Amazon sein, die regelmäßig kleine Sendungen in die EU liefern. Die Steuer sollte von den nationalen Zollbehörden erhoben werden.
Die derzeitige zollfreie Grenze wird schrittweise abgeschafft
Derzeit können Waren im Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Allerdings sollte diese Regelung komplett abgeschafft werden. Ab 2028 unterliegen alle importierten Waren – unabhängig vom Wert – Zöllen. Die nun beschlossene Drei-Euro-Abgabe gilt als Übergangslösung bis zur Einführung neuer digitaler Zollsysteme.
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Ob die Mehrkosten künftig auf die Verbraucher umgelegt werden, ist derzeit unklar. Theoretisch könnten Händler oder Hersteller die Abgabe auch selbst zahlen.
Massive Zunahme kleiner Paketsendungen
Hintergrund der Entscheidung ist der starke Anstieg des Online-Handels. Nach Angaben der EU-Kommission werden im Jahr 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete mit geringem Warenwert die EU erreichen – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Ein Großteil dieser Sendungen kommt aus Drittländern, insbesondere aus China.
Die Kommission sieht darin nicht nur eine Belastung für die Zollbehörden, sondern auch einen Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen.
Kampf gegen systematischen Betrug
Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist die Eindämmung des Zollbetrugs. Nach Schätzungen der EU-Kommission haben rund 65 Prozent der Importpakete einen zu geringen Wert, um von der Zollbefreiung zu profitieren. Dies benachteiligt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen innerhalb der EU, die mit den niedrigen Preisen nicht mithalten können.
Darüber hinaus fördert die aktuelle Verordnung laut Kommission die Aufteilung größerer Bestellungen in mehrere kleine Pakete, was zu einer zusätzlichen Umweltbelastung durch Verpackungsmüll führt.
Verbraucherschützer begrüßen den ersten Schritt
Die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Ramona Pop, bezeichnete die Abgabe als einen ersten Schritt, um die Paketflut einzudämmen. Gleichzeitig forderte sie, Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung zu nehmen, insbesondere beim Verkauf unsicherer oder nicht EU-konformer Produkte.
Laut Verbraucherschützern zeigen Studien, unter anderem von der Stiftung Warentest, regelmäßig, dass viele Billigprodukte aus Drittländern nicht den europäischen Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.
Weitere Eingaben werden geprüft
Zusätzlich zur vereinbarten Übergangsabgabe erwägt die EU-Kommission Berichten zufolge eine zusätzliche Pauschalgebühr von bis zu zwei Euro pro Paket, um den steigenden Kontroll- und Verwaltungsaufwand abzudecken.
Die Popularität von Temu und Shein ist nach wie vor hoch
Trotz der Kritik erfreuen sich Plattformen wie Temu und Shein großer Beliebtheit. Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland werden täglich rund 400.000 Pakete dieser Anbieter an deutsche Kunden ausgeliefert. Der Umsatz von Temu und Shein in Deutschland lag 2024 zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro.
Mittlerweile ist Shein einer der größten Online-Shops in Deutschland, während Temu einer der führenden Anbieter unter den Marktplätzen ist.
Abschaffung der Freigrenze ab 2028 geplant
Die EU-Staaten hatten sich bereits im November darauf geeinigt, die 150-Euro-Freigrenze komplett abzuschaffen. Die Neuregelung soll ab 2028 in Kraft treten, sobald eine zentrale digitale Plattform für die Zollabwicklung und -kontrolle verfügbar ist. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Händler zu schaffen – unabhängig von ihrem Standort.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-verbrauchgueter/e-commerce-eu-beschliesst-paeckchengebuehr-von-mindestens-drei-euro/100182304.html
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